Kosten einer Psychotherapie

Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich bei der Symptomatik um eine behandlungsbedürftige Störung handelt und die Voraussetzung für eine Psychotherapie gemäß den Psychotherapierichtlinien gegeben ist (siehe Psychotherapeutische Sprechstunde).

Bei privat Krankenversicherten muss abgeklärt werden, ob Psychotherapie im Vertrag als Leistung vorgesehen ist.
Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten.
Eine Sitzung der Psychotherapeutischen Sprechstunde (50 Minuten) wird nach der Analogziffer A812 der GOP (mit einem mittleren Steigerungsfaktor von 2,3) berechnet (2x für je 25 Minuten) und kostet 134,06€.